Der Evaluierungszeitraum für die Testlizenz beginnt ab dem Datum des Downloads.
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Software-Evaluierungsvereinbarung
DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, AKTIVIEREN ODER ANDERWEITIGE VERWENDEN DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG SOWIE ALLER ANWENDBAREN GESETZE UND VORSCHRIFTEN EINHALTEN UND AN DIESE GEBUNDEN SIND. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, AKTIVIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN. WENN SIE DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE ÜBER DIE ENTSPRECHENDE BERECHTIGUNG VERFÜGEN, UM DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN DIESER JURISTISCHEN PERSON ZU AKZEPTIEREN.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ihnen („Sie“ oder „Kunde“) und Dell Global B.V. (Niederlassung in Singapur), die Niederlassung in Singapur eines in den Niederlanden eingetragenen Unternehmens mit beschränkter Haftung für sich selbst, Dell Inc. und „Dell Affiliates“ (direkte und indirekte Tochterunternehmen von Dell Inc.) („Lizenzgeber“), regelt die Bereitstellung und Nutzung der Software und wird wirksam, sobald Sie diese akzeptieren.
Wenn Sie ein Behördenkunde sind, gelten möglicherweise zusätzliche Bedingungen (kundenspezifische Bedingungen).
- ZWECK: Der Lizenzgeber kann Ihnen Softwareprodukte und damit verbundene Dienste („Software“) kostenlos zur Verfügung stellen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung darf der Kunde die Software ausschließlich zu folgenden Zwecken verwenden: (a) interne Evaluierung und Tests für den Kauf in einer sicheren Nicht-Produktionsumgebung und (b) Unterstützung der Entwicklungsaktivitäten des Lizenzgebers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktivitäten wie die Evaluierung von Hardware und Software, die Integration, das Testen und die Validierung der vom Lizenzgeber angeforderten Software (der "Zweck"). Alle Berichte, Testdaten oder -ergebnisse, Rückmeldungen, Benchmarking oder andere Analysen, die unter Verwendung der Software erstellt wurden, gelten als Teil der Software und sind Eigentum des Lizenzgebers.
- LAUFZEIT UND EVALUIERUNGSZEITRAUM: Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software beginnt mit dem früheren Zeitpunkt, an dem Sie die Software herunterladen, installieren, aktivieren oder nutzen, und dauert dreißig (30) Tage, sofern (a) sie nicht wie in Abschnitt 13 beschrieben gekündigt oder (b) anderweitig vom Lizenzgeber verlängert wird ("Evaluierungsfrist"). Die Software darf nicht über den Testzeitraum hinaus betrieben werden.
- NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE NICHT IN EINER PRODUKTIONSUMGEBUNG VERWENDEN. Der Kunde darf die Software oder die dabei gewonnenen Informationen nicht für irgendeinen Zweck verwenden, auch nicht für kommerzielle Zwecke oder für das Design oder die Entwicklung oder die Autorisierung oder Unterstützung anderer beim Design oder bei der Entwicklung von Hardware und zugehörigen Angeboten. Der Kunde darf nicht und wird anderen nicht erlauben, (A) die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen oder auf andere Weise Informationen über die interne Architektur, das Design, den Betrieb, die Herstellung, die Merkmale oder die Funktionalität der Software aufzudecken, (B) die Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu belasten, abzutreten, zu verbreiten oder anderweitig zu übertragen oder zu hinterlegen, (C) die Software zu modifizieren oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu erstellen oder (D) die vollständige oder teilweise Nutzung der Software durch Dritte, einschließlich Auftragnehmern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers zuzulassen, zu gestatten oder sie ihnen anzubieten, sofern diese Nutzung durch den Dritten ausschließlich in Ihrem Namen erfolgt und strikt den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht. In diesem Fall haften Sie in vollem Umfang für die Verletzung dieser Vereinbarung durch Dritte. Der Lizenzgeber kann den Kunden auditieren, um sicherzustellen, dass diese Vereinbarung eingehalten wird.
- EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZ
- Die Ihnen zur Verfügung gestellte Software wird lizenziert und nicht verkauft. Sofern in Abschnitt B nichts anderes angegeben ist, unterliegt Ihre Verwendung folgenden Bestimmungen:
- Allgemeine Lizenzerteilung: Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare zeitlich begrenzte Lizenz (ohne Recht zur Unterlizenzierung) zur Nutzung (a) der Software ausschließlich für interne Evaluierungen und Tests des Kunden in Übereinstimmung mit dem Zweck; (b) Mikrocode, Firmware und Betriebssystemsoftware, die mit Hardware ausgeliefert wird, oder andere Software, die zusammen mit Hardware lizenziert ist und dazu bestimmt ist, der Hardware die Ausführung erweiterter Funktionen zu ermöglichen, ausschließlich auf dieser Hardware; und (c) die jeweils aktuellen, allgemein verfügbaren, schriftlichen Benutzerhandbücher, Onlinehilfen und Leitfäden ("Dokumentation") in Bezug auf diese Software zur Unterstützung der Verwendung dieser Software durch den Kunden.
- Lizenzeinschränkungen Alle in diesem Abschnitt 4.1 gewährten Softwarelizenzen dienen zur Verwendung von Objektcode. Dem Kunden ist es gestattet, die Software nach Bedarf zu kopieren, um sie in Übereinstimmung mit der Lizenz zu installieren und auszuführen, ansonsten jedoch nur zu Sicherungszwecken. Der Kunde kann die Dokumentation nach vernünftigem Ermessen kopieren, sofern dies zur internen Nutzung der Software durch den Kunden autorisiert ist. Der Kunde darf (a) die Software nicht in einem Servicebüro, Anwendungsdienstanbieter oder einer ähnlichen Funktion verwenden; oder (b) die Ergebnisse von Vergleichs- oder Wettbewerbsanalysen, Benchmark-Tests oder Analysen der Software, die der Kunde durchführt oder die im Auftrag des Kunden durchgeführt werden, an Dritte weiterzugeben; (c) Software in irgendeiner Form anderen Personen als den Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Kunden zur Verfügung zu stellen; oder (d) Software an ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten zu übertragen.
- Vorbehaltene Rechte: Der Lizenzgeber behält das ausschließliche Eigentum an der Software und Dokumentation sowie alle zugehörigen Rechte an geistigem Eigentum. Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben vorbehalten. Es wird kein Eigentumsrecht an der Software auf den Kunden übertragen. Der Kunde muss Urheberrechts- und andere Eigentumsvermerke auf und in Kopien der Software und Dokumentation reproduzieren und einfügen. Sofern das anwendbare Recht dies nicht ausdrücklich zulässt, darf der Kunde die Software weder modifizieren, verbessern, ergänzen, abgeleitete Werke daraus erstellen, sie zurückentwickeln, dekompilieren oder auf andere Weise auf eine für Menschen lesbare Form reduzieren, noch darf er Dritten gestatten, dies zu tun.
- Andere Lizenzbedingungen: Wenn eine bestimmte Software mit einer "Click-to-Accept"-Vereinbarung als Teil des Installations- und Downloadprozesses bereitgestellt wird oder eine "Shrink-Wrap"-Vereinbarung in der Softwareverpackung enthalten ist, haben die Bedingungen dieser "Click-to-Accept"- oder "Shrink-Wrap"-Vereinbarung im Falle eines Widerspruchs zu diesen Bedingungen (a) Vorrang (unter Ausschluss jeglicher unbefristeter Lizenzsprache) in Bezug auf Software, für die der Lizenzgeber oder ein verbundenes Unternehmen von Dell nicht der Lizenzgeber ist; und (b) keinen Vorrang in Bezug auf Software haben, für die der Lizenzgeber oder ein verbundenes Unternehmen von Dell der Lizenzgeber ist. Ungeachtet abweichender Klauseln in der „Click-to-Accept“- oder „Shrink-Wrap“-Lizenz laufen alle Lizenzen für die Nutzung der Software am Ende des Evaluierungszeitraums ab.
- Softwareversionen: Für Softwareversionen, die der Lizenzgeber nach der ersten Lieferung der Software (jedoch nicht für ein neues Produkt) bereitstellt, gelten die Lizenzbestimmungen für die zu aktualisierende Software.
- LEISTUNGEN: Die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Services unterliegen den für diese Services geltenden zusätzlichen Bedingungen und Bestimmungen unter www.dell.com/servicecontracts/global und www.dellemc.com/en-us/customer-services/product-warranty-and-service-descriptions.htm.
- VERTRAULICHKEIT: Der Kunde verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, jedoch mindestens mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt, das der Kunde in Bezug auf seine eigenen vertraulichen Informationen anwendet. Der Kunde darf vertrauliche Informationen des Lizenzgebers nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers offenlegen. "Vertrauliche Informationen" sind mündliche, schriftliche, grafische oder maschinenlesbare Informationen, die vom Lizenzgeber offengelegt werden und vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Die Software, einschließlich aller Funktionen, Fähigkeiten und damit verbundenen Probleme, auf die der Kunde stößt, sind vertrauliche Informationen des Lizenzgebers.
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Software und Dokumentation werden im vorliegenden Fall ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber schließt jegliche ausdrücklichen, stillschweigenden oder sonstigen Gewährleistungen und Bedingungen in Bezug auf die Software und Dokumentation aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) jedweder Gewährleistungen oder Bedingungen der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Rechtsanspruchs und der Nichtverletzung von Rechten Dritter und (b) sonstiger Gewährleistungen von Rechts wegen, Kraft Gesetzes oder aufgrund von Handelsverlauf oder Handelsbrauch.
- ANWENDUNGEN MIT HOHEM RISIKO: Der Kunde erkennt an, dass die Software nicht für die Verwendung bei Hochrisikoaktivitäten (nachstehend definiert) konzipiert oder vorgesehen ist und dass der Lizenzgeber die Software nicht für die Verwendung bei Hochrisikoaktivitäten getestet oder zertifiziert hat. Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Hochrisikoaktivitäten ab. „Hochriskante Aktivitäten“ bezeichnet die Verwendung der Software in gefährlichen Umgebungen, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. jede Anwendung, bei der der Ausfall der Software direkt zu Tod, Verletzungen oder körperlichen oder Sachschäden führen könnte.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: DER LIZENZGEBER, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND SEINE UNTERAUFTRAGNEHMER HAFTEN NICHT FÜR INDIREKTE, STRAFRECHTLICHE, BEILÄUFIGE, FOLGESCHÄDEN, BEISPIELHAFTE ODER BESONDERE SCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEVERLUSTE, VERLUST DER NUTZUNG, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, ODER GESCHÄFTLICHE UNTERBRECHUNGEN JEDWEDER ART. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR ALLE STREITIGKEITEN (NACHSTEHEND DEFINIERT) UND SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG UND/ODER SOFTWARE UND DOKUMENTATION ERGEBEN, ÜBERSTEIGT NICHT DIE GERINGERE VON BEIDEN SUMMEN: (A) DEN LISTENPREIS DER ZUTREFFENDEN SOFTWARE UND DOKUMENTATION, DIE DEN ANSPRUCH VERURSACHT, ODER (B) 10.000 US-DOLLAR. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE HAFTUNG IM RAHMEN EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, EINER GEWÄHRLEISTUNG ODER EINEM ANDEREN HAFTUNGSFALL ENTSTEHEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WIRD, UND SELBST DANN, WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT. ALLE ANSPRÜCHE MÜSSEN INNERHALB DES DURCH GELTENDES RECHT FESTGELEGTEN ZEITRAUMS GELTEND GEMACHT WERDEN. ERLAUBT DAS GESETZ DEN PARTEIEN, EINEN KÜRZEREN ZEITRAUM FÜR DIE ERHEBUNG EINER FORDERUNG FESTZULEGEN, ODER WENN DAS GESETZ ÜBERHAUPT KEINEN ZEITRAUM VORGIBT, MÜSSEN DIE ANSPRÜCHE INNERHALB VON 18 MONATEN NACH DER URSACHE DER KLAGE GELTEND GEMACHT WERDEN.
- GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE: Alle Rechte, Titel und Interessen am geistigen Eigentum des Lizenzgebers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in der Software und Dokumentation enthaltenen, verbleiben beim Lizenzgeber. Der Kunde darf weder den Namen des Lizenzgebers noch Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers verwenden oder die Meinung eines Mitarbeiters des Lizenzgebers in Werbung oder anderweitig zitieren, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers einzuholen.
- ÄNDERUNGEN AN DER SOFTWARE: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Software während der Laufzeit zu modifizieren, zu überarbeiten, zu entfernen oder den Kunden aufzufordern, die Nutzung der Software einzustellen. Der Lizenzgeber behält sich das Eigentum an Modifikationen, abgeleiteten Werken, Änderungen, Erweiterungen oder Verbesserungen der Software und der Dokumentation vor.
- EINHALTUNG VON GESETZEN: Sie verpflichten sich, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für Ihre Nutzung der Software und Dokumentation in den Ländern gelten, in denen Sie geschäftlich tätig sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Gesetze in Bezug auf Steuern, US-amerikanische und geltende lokale Export- und Sanktionsgesetze, Antibestechungs- oder Wettbewerbsgesetze ("geltende Gesetze"). Der Lizenzgeber stellt die Software und Dokumentation sowie den Zugriff auf die zugehörige Technologie (die "Materialien") für diesen Zweck und nicht für den Weiterverkauf, Export, Reexport oder die Übertragung zur Verfügung und der Kunde akzeptiert diese. Der Kunde unterliegt und ist verantwortlich für die Einhaltung der Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer anwendbarer Gerichtsbarkeiten. Das Material darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers und in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen, einschließlich, ohne Einschränkung, Exportlizenzanforderungen, verwendet, verkauft, vermietet, exportiert, importiert, reexportiert oder übertragen werden. Zu den Gesetzen gehören: Einschränkungen für Endbenutzer, Endbenutzung und Endziele, Verbote des Umgangs mit sanktionierten Personen und Organisationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personen, die auf der Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons des Office of Foreign Assets Control der USA oder Denied Persons List des US-Handelsministeriums stehen. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er nicht Gegenstand oder Ziel von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten oder anderer anwendbarer Gerichtsbarkeiten ist und dass er sich nicht in einem Land, einer Region oder einem Gebiet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nordkorea, Kuba, Iran, Syrien und Krim) befindet, das Gegenstand oder Ziel von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten oder anderer anwendbarer Gerichtsbarkeiten ist.
- BEENDIGUNG; RÜCKGABE DER SOFTWARE: Der Kunde kann diese Vereinbarung und die hiermit gewährte Lizenz jederzeit kündigen, indem er die Nutzung der Software einstellt und alle Kopien der Software entfernt oder zerstört. Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung und die hierin gewährte Lizenz kündigen, wenn der Kunde die Bedingungen der Vereinbarung nicht einhält. Durch die Beendigung dieser Vereinbarung werden alle Rechte des Kunden zur Nutzung der Software beendet. Nach Beendigung der Vereinbarung, spätestens jedoch am Ende jedes Evaluierungszeitraums, muss der Kunde unverzüglich die Nutzung der Software einstellen und alle Kopien der Software entfernen oder vernichten. Alle Vertraulichkeitspflichten, Rechte an geistigem Eigentum und Haftungsbeschränkungen sowie die in Abschnitt 15 (Allgemeines) festgelegten Bedingungen gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund.
- SOFTWARE-/DATENSICHERUNG UND -ENTFERNUNG: DER KUNDE IST DAFÜR VERANTWORTLICH, DATEN ODER SOFTWARE ZU SICHERN UND VERTRAULICHE, NICHT ÖFFENTLICHE ODER SENSIBLE DATEN („BETROFFENE DATEN“) VOR DEM ENDE DES BEWERTUNGSZEITRAUMS AUS DER SOFTWARE ZU ENTFERNEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER LIZENZGEBER FÜR VERLOREN GEGANGENE DATEN ODER SOFTWARE, FÜR KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DATEN- ODER SOFTWAREWIEDERHERSTELLUNG, FÜR DIE WEITERGABE VON VERTRAULICHEN ODER SENSIBLEN DATEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE GENUTZT WERDEN, ODER FÜR RECHTLICHE ODER COMPLIANCE-ANFORDERUNGEN, DIE SPEZIELLEN REGELN ODER ANDEREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, DIE FÜR DIE BETROFFENEN DATEN GELTEN KÖNNTEN. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen oder Haftungen gegenüber dem Lizenzgeber freizustellen, die sich aus den betroffenen Daten ergeben, die mit der Software verwendet werden können.
- GELTENDES RECHT: Diese Vereinbarung und ALLE ANSPRÜCHE, STREITIGKEITEN ODER MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN (OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH GESETZLICHER, VERBRAUCHERSCHUTZ-, GEWOHNHEITSRECHT, VORSÄTZLICHER UNERLAUBTER HANDLUNG UND BILLIGKEITSRECHTLICHER ANSPRÜCHE) ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM LIZENZGEBER, einschliesslich ihrer verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer und Vertreter sowie ihrer jeweiligen Mitarbeiter, Direktoren und leitenden Angestellten (eine "Streitigkeit"") unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Texas (oder den US-Bundesgesetzen, wenn Sie ein Endnutzer auf Bundesebene sind) (oder den Gesetzen der Provinz Ontario und den dort geltenden Bundesgesetzen, wenn Sie eine kanadische juristische Person sind), ohne Rücksicht auf Kollisionsrechte. Das UN-Kaufrecht und der Uniform Computer Information Transactions Act finden keine Anwendung.
- FUNKTIONEN DER VORABVERSION: Die Software enthält möglicherweise Vorabfunktionen und Funktionen, die möglicherweise nicht in den allgemein verfügbaren kommerziellen Versionen der Software des Lizenzgebers verfügbar sind. Die Software wurde möglicherweise nicht von der Federal Communications Commission (FCC), dem Underwriters Laboratory (UL), der CSA Group oder anderen behördlichen oder Zertifizierungsstellen genehmigt.
- ALLGEMEINES: Diese Vereinbarung (ALLGEMEINE BEDINGUNGEN und geltende KUNDENSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber bezüglich der Software dar. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung zu übertragen oder abzutreten. Lizenzgeber und Kunde sind unabhängige Vertragspartner und weder ein gesetzlicher Vertreter noch ein Bevollmächtigter des anderen.
Kundenspezifische Bedingungen gelten für Sie, wenn Sie ein Behördenkunde sind. Im Falle eines Konflikts haben die kundenspezifischen Bedingungen Vorrang vor den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN.
KUNDENSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
USA
Zusatzbedingungen für Behördenkunden in den USA und im Gesundheitswesen
Die Bedingungen in diesem Abschnitt "Zusätzliche Bedingungen für Kunden aus dem öffentlichen Sektor und dem Gesundheitswesen" in den USA ("Bedingungen für Kunden aus dem öffentlichen Sektor der USA") unten gelten für Kunden des öffentlichen Sektors oder des Gesundheitswesens, wie z. B. alle Gesundheitsdienstleister, Abteilungen, Behörden, Abteilungen oder Büros der Regierung der Vereinigten Staaten ("Endnutzer") oder Abteilungen, Behörden, Abteilungen oder Büros von Distrikten, Bundesstaaten, Landkreisen oder Kommunalverwaltungen in den Vereinigten Staaten (zusammen mit Endnutzern auf Bundesebene, "Kunde des öffentlichen Sektors") und ergänzen die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Wenn Sie ein Endnutzer in Behörden sind, beziehen sich Verweise auf "Lizenzgeber" unten auf Dell Marketing L.P. oder Dell Federal Systems L.P.
- Für Sie gelten keine Teile der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, die gesetzlich nicht anwendbar sind.
- Der Endnutzer in Behörden informiert den Lizenzgeber, wenn Evaluierung und Tests abgeschlossen sind. Streitfälle mit Endbenutzer in Behörden unterliegen dem Contract Disputes Act von 1978 in der geänderten Fassung.
- Die bereitgestellte Software und Dokumentation stellt „commercial items“ im Sinne von 48 CFR 2.101 dar; bestehend aus „commercial computer software“ und „commercial computer software documentation“ gemäß 48 CFR 12.212. Im Einklang mit 48 C.F.R. 12,212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben Endbenutzer in Behörden nur die Rechte, die in den entsprechenden EULA festgelegt sind. Vereinbarungen, auf die in Abschnitt 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird, werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde des öffentlichen Sektors beabsichtigt nicht, einen Vertrag auf der Grundlage der Bereitstellung der Software und Dokumentation durch den Lizenzgeber zu vergeben oder dem Lizenzgeber eine Vorzugsbehandlung bei Verträgen, Aufgaben oder Lieferaufträgen zu gewähren, die derzeit vom Lizenzgeber ausgeführt werden, oder bei zukünftigen Beschaffungsaktionen.
- Sie bestätigen, dass (1) Sie ein Contracting Officer oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter des Behördenkunden sind, der befugt ist, den Behördenkunden zum Zwecke der Annahme der hierin beschriebenen Software zu binden, und (2) Sie die Lizenzvereinbarung gelesen haben und damit einverstanden sind, an die Bedingungen jeder Lizenzvereinbarung gebunden zu sein, die für die Software gilt (siehe Abschnitt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder an die Servicebedingungen, die für Dienstleistungen gelten (siehe Abschnitt 5 der Vereinbarung).
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