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Software-Evaluierungsvereinbarung
DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, AKTIVIEREN ODER ANDERWEITIGE VERWENDEN DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SIE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG SOWIE ALLER ANWENDBAREN GESETZE UND BESTIMMUNGEN EINHALTEN WERDEN UND AN DIESE GEBUNDEN SIND. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, AKTIVIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN. WENN SIE DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE ÜBER DIE ENTSPRECHENDE BERECHTIGUNG VERFÜGEN, UM DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN DIESER JURISTISCHEN PERSON ZU AKZEPTIEREN.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ihnen („Sie“ oder „Kunde“) und Dell Global B.V. (Niederlassung in Singapur), die Niederlassung in Singapur eines in den Niederlanden eingetragenen Unternehmens mit beschränkter Haftung für sich selbst, Dell Inc. und „Dell Affiliates“ (direkte und indirekte Tochterunternehmen von Dell Inc.) („Lizenzgeber“), regelt die Bereitstellung und Nutzung der Software und wird wirksam, sobald Sie diese akzeptieren.
Wenn Sie ein Behördenkunde sind, gelten möglicherweise zusätzliche Bedingungen (kundenspezifische Bedingungen).
- ZWECK: Der Lizenzgeber kann Ihnen Softwareprodukte und damit verbundene Dienste („Software“) kostenlos zur Verfügung stellen. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung dürfen KundInnen die Software ausschließlich zum Zweck der (a) internen Evaluierung und Prüfung vor dem Kauf in einer sicheren Umgebung ohne Produktion und (b) zur Unterstützung der Entwicklungsaktivitäten des Lizenzgebers verwenden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Aktivitäten wie Hardware- und Softwarebewertung, Integration, Test und Validierung der vom Lizenzgeber angeforderten Software (der „Zweck”). Alle Berichte, Testdaten oder -ergebnisse, Rückmeldungen, Benchmarking oder sonstigen Analysen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software erstellt wurden, gelten als Teil der Software und sind Eigentum des Lizenzgebers.
- LAUFZEIT UND EVALUIERUNGSZEITRAUM: Das Recht von KundInnen zur Nutzung der Software beginnt mit dem Herunterladen, Installieren, Aktivieren oder Verwenden der Software, je nachdem, was zuerst eintritt, und dauert dreißig (30) Tage, sofern es (a) nicht wie in Abschnitt 13 beschrieben gekündigt oder (b) vom Lizenzgeber anderweitig verlängert wird („Evaluierungszeitraum“). Die Software darf nicht über den Testzeitraum hinaus betrieben werden.
- NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE NICHT IN EINER PRODUKTIONSUMGEBUNG VERWENDEN. Mit Ausnahme des oben genannten Zwecks dürfen KundInnen die Software oder die daraus gewonnenen Informationen nicht für andere Zwecke verwenden, einschließlich für kommerzielle Zwecke oder zum Entwerfen oder Entwickeln oder zum Autorisieren oder Unterstützen anderer beim Entwerfen oder Entwickeln von Hardware und verwandten Angeboten. Der Kunde darf nicht und wird anderen nicht erlauben, (A) die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen oder auf andere Weise Informationen über die interne Architektur, das Design, den Betrieb, die Herstellung, die Merkmale oder die Funktionalität der Software aufzudecken, (B) die Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu belasten, abzutreten, zu verbreiten oder anderweitig zu übertragen oder zu hinterlegen, (C) die Software zu modifizieren oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu erstellen oder (D) die vollständige oder teilweise Nutzung der Software durch Dritte, einschließlich Auftragnehmern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers zuzulassen, zu gestatten oder sie ihnen anzubieten, sofern diese Nutzung durch den Dritten ausschließlich in Ihrem Namen erfolgt und strikt den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht. In diesem Fall haften Sie in vollem Umfang für die Verletzung dieser Vereinbarung durch Dritte. Der Lizenzgeber kann KundInnen überprüfen, um zu gewährleisten, dass diese Vereinbarung eingehalten wird.
- EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZ
- Die Ihnen zur Verfügung gestellte Software wird lizenziert und nicht verkauft. Sofern in Abschnitt B nichts anderes angegeben ist, unterliegt Ihre Verwendung folgenden Bestimmungen:
- Allgemeine Lizenzgewährung: Der Lizenzgeber gewährt KundInnen eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare vorübergehende Lizenz (ohne Unterlizenzrecht) zur Verwendung (a) der Software ausschließlich für interne Prüf- und Testzwecke der KundInnen gemäß dem oben genannten Zweck; (b) von Mikrocode, Firmware und Betriebssystemsoftware, die mit Hardware ausgeliefert wird, oder eine andere Software, die zusammen mit der Hardware lizenziert wurde und der Hardware die Ausführung von erweiterten Funktionen auf dieser Hardware ermöglicht; und (c) der jeweils aktuellen, allgemein verfügbaren, schriftlichen Benutzerhandbücher und Online-Hilfen und Anleitungen („Dokumentation“), die sich auf diese Software beziehen, zur Unterstützung der Nutzung solcher Software durch KundInnen.
- Lizenzeinschränkungen Alle in diesem Abschnitt 4.1 gewährten Softwarelizenzen dienen zur Verwendung von Objektcode. KundInnen dürfen die Software nach Bedarf kopieren, um sie gemäß der Lizenz zu installieren und auszuführen, ansonsten jedoch nur zu Sicherungszwecken. KundInnen dürfen die Dokumentation nach Bedarf kopieren, wenn dies im Zusammenhang mit der autorisierten internen Nutzung der Software durch KundInnen erforderlich ist. KundInnen dürfen (a) die Software nicht in einem Servicebüro, bei einem Anwendungsdienstleister oder in einer ähnlichen Funktion verwenden; oder (b) die Ergebnisse von Vergleichs- oder Wettbewerbsanalysen, Benchmark-Tests oder Analysen der Software, die KundInnen durchführen oder die im Auftrag von KundInnen durchgeführt werden, an Dritte weiterzugeben; (c) die Software in irgendeiner Form anderen als den MitarbeiterInnen oder Auftragnehmern von KundInnen zur Verfügung zu stellen; oder (d) die Software an ein Tochterunternehmen oder einen Dritten übertragen.
- Vorbehaltene Rechte: Der Lizenzgeber behält die ausschließlichen Eigentumsrechte an der Software und Dokumentation sowie alle zugehörigen Rechte zum Schutz geistigen Eigentums. Alle KundInnen nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten. Kein Eigentumsrecht an der Software wird an KundInnen übertragen. Der Kunde muss Urheberrechts- und andere Eigentumsvermerke auf und in Kopien der Software und Dokumentation reproduzieren und einfügen. Sofern das anwendbare Recht dies nicht ausdrücklich zulässt, darf der Kunde die Software weder modifizieren, verbessern, ergänzen, abgeleitete Werke daraus erstellen, sie zurückentwickeln, dekompilieren oder auf andere Weise auf eine für Menschen lesbare Form reduzieren, noch darf er Dritten gestatten, dies zu tun.
- Andere Lizenzbedingungen: Wenn eine bestimmte Software mit einer „Click-to-Accept“-Vereinbarung versehen ist, die im Rahmen des Installations- und Downloadprozesses enthalten ist, oder mit einer „Shrink-Wrap“-Vereinbarung in der Softwareverpackung versehen ist, haben die Bedingungen dieser „Click-to-Accept“- oder „Shrink-Wrap“-Vereinbarung im Falle einer Abweichung von diesen Bedingungen (a) Vorrang (mit Ausnahme einer unbefristeten Lizenzformulierung) in Bezug auf Software, für die der Lizenzgeber oder ein Dell Affiliate nicht der Lizenzgeber ist; und (b) keinen Vorrang für Software, für die der Lizenzgeber oder ein Dell Affiliate der Lizenzgeber ist. Ungeachtet abweichender Klauseln in der „Click-to-Accept“- oder „Shrink-Wrap“-Lizenz laufen alle Lizenzen für die Nutzung der Software am Ende des Evaluierungszeitraums ab.
- Softwareversionen: Für Softwareversionen, die der Lizenzgeber nach der ersten Lieferung der Software (jedoch nicht für ein neues Produkt) bereitstellt, gelten die Lizenzbestimmungen für die zu aktualisierende Software.
- SERVICES: Die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Services unterliegen den ergänzenden Geschäftsbedingungen für diese Services, diese befinden sich unter www.dell.com/servicecontracts/global und www.dellemc.com/de-de/customer-services/product-warranty-and-service-descriptions.htm.
- VERTRAULICHKEIT: KundInnen verpflichten sich, die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, jedoch nicht mit einem geringeren als angemessenen Maß an Sorgfalt, das KundInnen in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Daten ansetzt. KundInnen dürfen vertrauliche Informationen des Lizenzgebers nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weitergeben. „Vertrauliche Informationen“ sind mündliche, schriftliche, grafische und maschinenlesbare Informationen, die vom Lizenzgeber offengelegt werden und als vertraulich zu verstehen sind. Die Software, einschließlich aller Funktionen, Merkmale und damit verbundenen Probleme, auf die KundInnen stoßen, sind vertrauliche Informationen des Lizenzgebers.
- GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: Die Software und Dokumentation werden im vorliegenden Fall ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber schließt jegliche Gewährleistungen und Bedingungen, ob in ausdrücklicher, implizierter oder sonstiger Form, in Bezug auf die Software und Dokumentation aus, einschließlich ohne Einschränkung: (a) jedweder Gewährleistungen oder Bedingungen der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Rechtsanspruchs und der Nichtverletzung von Rechten Dritter und (b) sonstiger Gewährleistungen von Rechts wegen, Kraft Gesetzes oder aufgrund von Handelsverlauf oder Handelsbrauch.
- ANWENDUNGEN MIT HOHEM RISIKO: KundInnen nehmen zur Kenntnis, dass die Software nicht für die Verwendung bei hochriskanten Aktivitäten (nachstehend definiert) konzipiert oder vorgesehen ist und dass der Lizenzgeber die Software nicht für die Verwendung bei hochriskanten Aktivitäten getestet oder als geeignet angegeben hat. Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für hochriskante Aktivitäten ab. „Hochriskante Aktivitäten“ bezeichnet die Verwendung der Software in gefährlichen Umgebungen, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. jede Anwendung, bei der der Ausfall der Software direkt zu Tod, Verletzungen oder körperlichen oder Sachschäden führen könnte.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: DER LIZENZGEBER, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND SEINE UNTERAUFTRAGNEHMER HAFTEN NICHT FÜR INDIREKTE, STRAFRECHTLICHE, BEILÄUFIGE, FOLGESCHÄDEN, BEISPIELHAFTE ODER BESONDERE SCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEVERLUSTE, VERLUST DER NUTZUNG, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, ODER GESCHÄFTLICHE UNTERBRECHUNGEN JEDWEDER ART. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR ALLE STREITIGKEITEN (NACHSTEHEND DEFINIERT) UND SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG UND/ODER SOFTWARE UND DOKUMENTATION ERGEBEN, ÜBERSTEIGT NICHT DIE GERINGERE VON BEIDEN SUMMEN: (A) DEN LISTENPREIS DER ZUTREFFENDEN SOFTWARE UND DOKUMENTATION, DIE DEN ANSPRUCH VERURSACHT, ODER (B) 10.000 US-DOLLAR. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE HAFTUNG IM RAHMEN EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, EINER GEWÄHRLEISTUNG ODER EINEM ANDEREN HAFTUNGSFALL ENTSTEHEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WIRD, UND SELBST DANN, WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT. ALLE ANSPRÜCHE MÜSSEN INNERHALB DES DURCH GELTENDES RECHT FESTGELEGTEN ZEITRAUMS GELTEND GEMACHT WERDEN. ERLAUBT DAS GESETZ DEN PARTEIEN, EINEN KÜRZEREN ZEITRAUM FÜR DIE ERHEBUNG EINER FORDERUNG FESTZULEGEN, ODER WENN DAS GESETZ ÜBERHAUPT KEINEN ZEITRAUM VORGIBT, MÜSSEN DIE ANSPRÜCHE INNERHALB VON 18 MONATEN NACH DER URSACHE DER KLAGE GELTEND GEMACHT WERDEN.
- GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE: Alle Rechte am geistigen Eigentum des Lizenzgebers, einschließlich der in der Software und Dokumentation enthaltenen Rechte, verbleiben beim Lizenzgeber. KundInnen dürfen weder den Namen des Lizenzgebers noch Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers verwenden oder die Meinung von MitarbeiterInnen des Lizenzgebers in Werbung oder auf andere Weise zitieren, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers einzuholen.
- ÄNDERUNGEN AN DER SOFTWARE: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Software während der Laufzeit zu modifizieren, zu revidieren, zu entfernen oder KundInnen aufzufordern, die Nutzung der Software zu beenden. Der Lizenzgeber behält sich das Eigentum an Modifikationen, abgeleiteten Werken, Änderungen, Erweiterungen oder Verbesserungen der Software und der Dokumentation vor.
- EINHALTUNG GESETZLICHER VORGABEN: Sie müssen alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die für Ihre Nutzung der Software und Dokumentation in den Ländern gelten, in denen Sie geschäftlich tätig sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Gesetze in Bezug auf Steuern, US-amerikanische und lokal geltende Export- und Sanktionsgesetze, Antibestechungs- oder Wettbewerbsgesetze („geltendes Recht“). Der Lizenzgeber stellt die Software und Dokumentation und Zugang zur zugehörigen Technologie (das „Material“) zum oben genannten Zweck und nicht zum Weiterverkauf, Export, Reexport oder Transfer zur Verfügung und KundInnen akzeptieren dies. KundInnen sind verantwortlich für die Einhaltung der Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetze der USA und anderer geltender Gerichtsbarkeiten. Das Material darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers und in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen, einschließlich, ohne Einschränkung, Exportlizenzanforderungen, verwendet, verkauft, vermietet, exportiert, importiert, reexportiert oder übertragen werden. Zu den Gesetzen gehören: Einschränkungen für Endbenutzer, Endbenutzung und Endziele, Verbote des Umgangs mit sanktionierten Personen und Organisationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personen, die auf der Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons des Office of Foreign Assets Control der USA oder Denied Persons List des US-Handelsministeriums stehen. KundInnen versichern und garantieren, dass sie nicht Gegenstand oder Ziel von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten oder anderer anwendbarer Gerichtsbarkeiten ist und dass sich KundInnen nicht in einem Land oder Gebiet befinden (einschließlich, ohne Einschränkung, Nordkorea, Kuba, Iran, Syrien und Krim), das Gegenstand oder Ziel solcher Sanktionen ist.
- KÜNDIGUNG; RÜCKGABE DER SOFTWARE: KundInnen können diese Vereinbarung und die hiermit gewährte Lizenz jederzeit kündigen, indem sie die Nutzung der Software einstellen und alle Kopien der Software entfernen oder zerstören. Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung und die hierin gewährte Lizenz kündigen, wenn KundInnen die Bedingungen der Vereinbarung nicht erfüllen. Durch die Beendigung dieser Vereinbarung werden alle Rechte von KundInnen zur Nutzung der Software beendet. Nach Beendigung der Vereinbarung und spätestens am Ende jedes Evaluierungszeitraums haben KundInnen unverzüglich die Nutzung der Software zu beenden und alle Kopien der Software zu entfernen oder zu löschen. Alle Vertraulichkeitspflichten, Rechte an geistigem Eigentum und Haftungsbeschränkungen sowie die in Abschnitt 15 (Allgemeines) festgelegten Bedingungen bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags aus jedwedem Grund bestehen.
- SOFTWARE/DATENSICHERUNG UND DATENLÖSCHUNG: DER KUNDE IST DAFÜR VERANTWORTLICH, DATEN ODER SOFTWARE ZU SICHERN UND VERTRAULICHE, NICHT ÖFFENTLICHE ODER SENSIBLE DATEN („BETROFFENE DATEN“) VOR DEM ENDE DES BEWERTUNGSZEITRAUMS AUS DER SOFTWARE ZU ENTFERNEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER LIZENZGEBER FÜR VERLOREN GEGANGENE DATEN ODER SOFTWARE, FÜR KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DATEN- ODER SOFTWAREWIEDERHERSTELLUNG, FÜR DIE WEITERGABE VON VERTRAULICHEN ODER SENSIBLEN DATEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE GENUTZT WERDEN, ODER FÜR RECHTLICHE ODER COMPLIANCE-ANFORDERUNGEN, DIE SPEZIELLEN REGELN ODER ANDEREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, DIE FÜR DIE BETROFFENEN DATEN GELTEN KÖNNTEN. KundInnen verpflichten sich, den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen oder Haftungen gegenüber dem Lizenzgeber freizustellen, die sich aus den betroffenen Daten ergeben, die im Zusammenhang mit der Software verwendet werden können.
- GELTENDES RECHT: Diese Vereinbarung UND ALLE ANSPRÜCHE, STREITIGKEITEN ODER KONTROVERSEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERES HANDELT, EINSCHLIESSLICH GESETZLICHER VORGABEN, VERBRAUCHERSCHUTZ, COMMON LAW, VORSATZ, SCHADENSERSATZ- UND BILLIGKEITSRECHT) ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM LIZENZGEBER, einschließlich seiner Tochtergesellschaften, Auftragnehmer und Vertreter und aller seiner jeweiligen MitarbeiterInnen, Führungskräfte und Bevollmächtigten (ein „Disput“) unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Texas (oder den US-amerikanischen Bundesgesetzen, wenn Sie EndnutzerIn in einer US-amerikanischen Behörde sind), (oder durch die Gesetze der Provinz Ontario und der geltenden Bundesgesetze von Kanada, wenn Sie ein kanadisches Unternehmen sind), ohne Berücksichtigung von Kollisionen. Das UN-Kaufrecht und der Uniform Computer Information Transactions Act werden nicht angewendet.
- EIGENSCHAFTEN VOR DER FREIGABE: Die Software enthält möglicherweise Vorabfunktionen und Funktionen, die möglicherweise nicht in den allgemein verfügbaren kommerziellen Versionen der Software des Lizenzgebers verfügbar sind. Die Software wurde möglicherweise nicht von der Federal Communications Commission (FCC), dem Underwriters Laboratory (UL), der CSA Group oder anderen behördlichen oder Zertifizierungsstellen genehmigt.
- ALLGEMEINES: Diese Vereinbarung (ALLGEMEINE BEDINGUNGEN und anwendbare KUNDENSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber bezüglich der Software dar. KundInnen dürfen diese Vereinbarung nicht übertragen oder abtreten. Lizenzgeber und Kunde sind unabhängige Vertragspartner und weder ein gesetzlicher Vertreter noch ein Bevollmächtigter des anderen.
Kundenspezifische Bedingungen gelten für Sie, wenn Sie ein Behördenkunde sind. Wenn ein Konflikt vorliegt, haben die kundenspezifischen Bedingungen Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
KUNDENSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
USA
Zusatzbedingungen für Behördenkunden in den USA und im Gesundheitswesen
Die Bestimmungen in diesem Abschnitt „Zusatzbedingungen für BehördenkundInnen in den USA und im Gesundheitswesen“ („Vertragsbedingungen für US-amerikanische Behörden“) gelten für KundInnen aus dem öffentlichen Sektor oder Gesundheitswesen, wie z. B. alle Leistungserbringer, Abteilungen, Agenturen, Zweigstellen oder Büros der US-Regierung („EndnutzerInnen in Behörden“) oder eine Abteilung, Agentur, Zweigstelle oder ein Büro eines Bezirks, Bundesstaats, Landesbezirks oder einer Kommunalverwaltung in den Vereinigten Staaten (zusammen mit den EndnutzerInnen in Behörden „BehördenkundInnen“) und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn Sie EndnutzerIn in Behörden sind, bedeuten Verweise auf den „Lizenzgeber“ unten „Dell Marketing L.P.“ oder „Dell Federal Systems L.P.“
- Für Sie gelten keine Teile der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, die gesetzlich nicht anwendbar sind.
- EndnutzerInnen in Behörden informieren den Lizenzgeber, wenn Evaluierung und Test abgeschlossen sind. Streitfälle mit Endbenutzer in Behörden unterliegen dem Contract Disputes Act von 1978 in der geänderten Fassung.
- Die bereitgestellte Software und Dokumentation stellt „commercial items“ im Sinne von 48 CFR 2.101 dar; bestehend aus „commercial computer software“ und „commercial computer software documentation“ gemäß 48 CFR 12.212. Im Einklang mit 48 C.F.R. 12,212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben Endbenutzer in Behörden nur die Rechte, die in den entsprechenden EULA festgelegt sind. Vereinbarungen, auf die in Abschnitt 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird, werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
- BehördenkundInnen beabsichtigen weder, einen Vertrag auf der Grundlage der Bereitstellung der Software und der Dokumentation durch den Lizenzgeber zu vergeben. noch dem Lizenzgeber eine Vorzugsbehandlung in Bezug auf Verträge oder Aufgaben oder Bestellungen zu geben, die derzeit durch den Lizenzgeber erbracht werden, oder bei zukünftigen Beschaffungsmaßnahmen.
- Sie bestätigen, dass (1) Sie ein Contracting Officer oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter des Behördenkunden sind, der befugt ist, den Behördenkunden zum Zwecke der Annahme der hierin beschriebenen Software zu binden, und (2) Sie die Lizenzvereinbarung gelesen haben und damit einverstanden sind, an die Bedingungen jeder Lizenzvereinbarung gebunden zu sein, die für die Software gilt (siehe Abschnitt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder an die Servicebedingungen, die für Dienstleistungen gelten (siehe Abschnitt 5 der Vereinbarung).
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